VPI - Abrechnung
VPI - Abrechnung
VPI MV

Vergütung der Prüfleistungen

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und für Brandschutz erhalten für ihre Leistungen eine Gebühr (§ 38 BauPrüfVO M-V).

Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der

Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure,
Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen
(Bauprüfverordnung - BauPrüfVO M-V) vom 14. April 2016
(aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe: 06.11.2024).

BauPrüfVO M-V

Die Gebühr richtet sich nach den anrechenbaren Bauwerten (§ 39 Absatz 1) und der Bauwerksklasse (§ 39 Absatz 2). Die Höhe der Gebühr ermittelt sich nach § 41 Absatz 1 bis 6 der BauPrüfVO M-V.

Wird der Prüfingenieur durch die untere Bauaufsichtsbehörde beauftragt, ist die Prüfgebühr Bestandteil der Genehmigungsgebühr für das Bauvorhaben und wird über die Behörde abgerechnet.

Gebührenabrechnung

Die Abrechnung der Gebühren für die Bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der BauPrüfVO M-V.