Die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik Mecklenburg-Vorpommern ist integriert in die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI), der Dachorganisation der 16 vpi-Landesverbände. Mitglieder sind Prüfingenieure für Standsicherheit und für Brandschutz. Weiterhin sind alle vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Referat 21, anerkannten Prüfer, die Mitglieder der vpi-EBA sind, ebenfalls Mitglied der BVPI.
In der Landesvereinigung M-V sind Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowohl für Standsicherheit als auch für Brandschutz organisiert.
Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrolle, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden. Im Sinne der Gefahrenabwehr prüft der Prüfingenieur die bautechnischen Unterlagen (i.d.R. statische Berechnungen und Ausführungspläne) von Bauwerken und überwacht stichprobenartig die Bauausführung. Prüfingenieure vermindern Gefahren für Leib und Leben Einzelner, senken ernsthafte gesellschaftliche Risiken und dienen im Ergebnis dem Verbraucherschutz.
Prüfingenieure sind qualifizierte Bauingenieure, die im Rahmen eines staatlichen Verfahrens von der Obersten Bauaufsichtsbehörde M-V (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung) anerkannt werden, und erfüllen im Auftrag des Staates die hoheitliche Aufgabe der Risikoprävention.
Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben ist mit der Verpflichtung des Staates zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren, so auch die Abwehr der Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen können.
Die „Institution“ des Prüfingenieurs ist ein Beispiel angewandter Public Private Partnership, da die Ausführungsverantwortung für die staatliche Gewährleistungsverantwortung präventiven Risikomangements hinsichtlich Standsicherheit und Brandschutz von Gebäuden von Prüfingenieuren als privaten Partnern übernommen wird.
Die vpi-M-V engagiert sich für die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Bauaufsicht und Prüfingenieurwesen und ist Interessensvertretung der Prüfingenieure in M-V.
Ferner fördert die vpi-M-V den Umbau des Prüfwesens im Zuge der Digitalisierung und unterstützt den Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung der Mitglieder
Darüber hinaus unterstützt sie die BVPI aktiv bei der Vereinheitlichung der Standards auf der Ebene der Bundesländer und der Mitgestaltung technisch-wissenschaftlicher Grundlagen durch die Mitarbeit in den Fachgremien der BVPI, dem Technischen Koordinierungsausschuss (TKA) und dem Koordinierungsausschuss Brandschutz (KAB).
Vereinigung der Prüfingenieure
für Bautechnik in Mecklenburg-Vorpommern
Vorsitzender:
Dipl. Ing. Ralph Seehase
Krämerstraße 25
23966 Wismar
Telefon: +49 3841 7286 0
E-Mail: r.seehase@seehase-patzig.de
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Er trifft alle Maßnahmen und Entscheidungen, die nicht ausdrücklich durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Stellvertreter
Fischerstraße 12
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel: +49 3821 8905 0
Mitglieder der vpi‐M-V unterstützen die Arbeit der technischen Gremien der Bundesvereinigung der Prüfingenieure. Diese behandeln und diskutieren bautechnische und baurechtliche Sachfragen aus der Praxis und veröffentlichen Empfehlungen als Technische Mitteilungen.
Die Mitglieder des TKA sind Vertreter aus den technischen Gremien der einzelnen vpi-Landesvereinigungen.
Aufgrund der 16 Landesbauordnungen sowie z.T. unterschiedlichen bzw. divergierenden Betrachtungsweisen zu verschiedenen technischen und baurechtlichen Sachfragen ist eine der obersten Intentionen die Harmonisierung bestehender technischer Informationen und Empfehlungen in Form von Technischen Mitteilungen zu unterschiedlichen Fachgebieten.
Die Landesvereinigung M-V ist im TKA durch Dipl.-Ing. Jörn Konow vertreten.
Über den länderübergreifenden Erfahrungsaustausch verfolgt der KAB das Ziel, die fachliche Harmonisierung im Brandschutz voranzutreiben. Weiterhin werden Sachfragen aus der Praxis behandelt. In Form von Technischen Mitteilungen werden Empfehlungen für die Prüftätigkeit im Bereich Brandschutz gegeben.
Die Landesvereinigung M-V ist im KAB durch Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig vertreten.
Die Technischen Mitteilungen stellen die abgestimmte und mehrheitliche Meinung der Mitglieder des Technischen Koordinierungsausschuss (TKA) und des Koordinierungsauschusses Brandschutz (KAB) der BVPI dar.
Das deutsche Überwachungssystem hat seinen Ursprung in Preußen. Dort hatten zunächst allein die Gemeinden die Verantwortung für die Erteilung von Baugenehmigungen. Sie mussten bei einem Bauantrag die Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen wie Nachbarrecht, Wasser- und Abwasserrecht sowie Standsicherheit kontrollieren und das Bauen selbst überwachen.
Die Gemeinden konnten diese Aufgaben ohne Beteiligung von Sonderfachleuten erfüllen, solange einfache Konstruktionen mit bewährten Bauverfahren und mit bewährten Baumaterialien zu bearbeiten waren. Diese Aufgaben wurden von technischen Kräften der Baupolizei wahrgenommen.
Anfang des 20. Jahrhunderts führte das Streben nach größeren Spannweiten, neuen Bauarten und wirtschaftlicheren Bauweisen zu statisch schwierigeren Konstruktionen, bei denen die Standsicherheit nicht mehr nur aus handwerklicher Erfahrung heraus oder mit Hilfe von Faustformeln beurteilt werden konnte, sondern mit wissenschaftlichen Ansätzen.
Im Jahre 1905 lehnte ein Kreisbauinspektor die Prüfung einer statischen Berechnung ab, weil ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlten. Diese Entwicklung war der Anstoß für die Einrichtung bzw. Einschaltung besonderer Prüfstellen für die Prüfung von statischen Berechnungen „schwieriger" Bauvorhaben.
Um aber nicht immer mehr Spezialisten für die immer größere Zahl von Sonderkonstruktionen vorhalten zu müssen, und um die umfangreichen Erfahrungen freischaffender, unabhängiger Bauingenieure, zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen, veranlasste der Preußische Minister für Volkswohlfahrt durch Erlass vom 03.12.1926 die Institution der „Prüfingenieure für Baustatik".
Seit dieser Zeit hat sich die Tätigkeit des Prüfingenieurs ständig weiterentwickelt.
1942 wurde erstmals eine einheitliche Regelung von allen Bundesländern übernommen. 1960 wurde die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik als Interessensvertretung aller Prüfingenieure in Deutschland gegründet, die 1998 in Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik umbenannt wurde. 1999 wurden erstmals Prüfingenieure für Brandschutz bzw. vorbeugenden baulichen Brandschutz in die Vereinigung aufgenommen.
Der Prüfingenieur
ist Teil des gesellschaftlichen
präventiven Risikomanagements.