Verband der Prüfingenieure in Mecklenburg-Vorpommern
Verband der Prüfingenieure in Mecklenburg-Vorpommern
VPI MV

Qualifikation und Anerkennung

Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde M-V eine persönliche Anerkennung und Zulassung erhalten. Nur sie dürfen die geschützte Bezeichnung Prüfingenieurin/Prüfingenieur führen.

Die Prüfung und Anerkennung der Prüfingenieure ist in der Bauprüfverordnung M-V geregelt.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure werden anerkannt in den Fachbereichen:

  • Standsicherheit und
  • Brandschutz

Der Fachbereich Standsicherheit untergliedert sich in die Fachrichtungen

  • Massivbau
  • Metallbau
  • Holzbau

Gemäß Bauprüfverordnung M-V erfolgt die Berufung zum Prüfingenieur nach strengen Auswahlkriterien.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure können nur Personen sein, die

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß entsprechend der ihnen auferlegten Pflichten erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Land Mecklenburg-Vorpommern haben und
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau werden gemäß § 10 BauPrüfVO M-V nur Personen anerkannt, die

  • das Hochschulstudium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
  • nach Abschluss des Studiums mindestens zehn Jahre als Bauingenieur tätig waren und in dieser Zeit mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen,
  • durch ihre Leistungen als Ingenieurinnen oder Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben,
  • die für eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen besitzen und
  • über die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften verfügen.

Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz werden gemäß § 20 BauPrüfVO M-V nur Personen anerkannt, die

  • das Hochschulstudium der Architektur oder des Bauingenieurwesens oder die Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgeschlossen haben,
  • danach mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung von Gebäuden mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad erworben und dabei überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben,
  • die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften besitzen.

Vor der Anerkennung müssen die Kandidaten ihre einschlägigen Kenntnisse auf dem Gebiet der Standsicherheit bzw. des Brandschutzes sowie der bauordnungsrechtlichen Vorschriften in einem mehrstufigen Prüfungsverfahren nachweisen.

Prüfingenieur werden

Bezüglich weiterer Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen können sich interessierte Prüfingenieure direkt an die Oberste Bauaufsicht M-V wenden:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern